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Bosch


Freiwilliges öffentliches Übernahmeangebot an die Aktionäre der aleo solar Aktiengesellschaft


Disclaimer - Rechtliche Hinweise

Sie haben die Internetseite aufgerufen, die Unterlagen und Informationen zum freiwilligen öffentlichen Übernahmeangebot (das "Übernahmeangebot") der Robert Bosch GmbH, Stuttgart, Deutschland, (der "Bieter") an die Aktionäre der aleo solar Aktiengesellschaft mit Sitz in Prenzlau, Deutschland, (die "Aleo-Aktionäre") enthält.

Aktionäre der aleo solar Aktiengesellschaft werden gebeten, die Kenntnisnahme der folgenden rechtlichen Hinweise unten auf dieser Seite zu bestätigen, um auf die Internetseite zum Übernahmeangebot weitergeleitet zu werden.

Wichtige rechtliche Hinweise

Das auf den folgenden Seiten veröffentlichte Übernahmeangebot des Bieters ist an die Aleo-Aktionäre gerichtet und bezieht sich auf den Erwerb aller Aktien der aleo solar Aktiengesellschaft (die "Aleo-Aktien"), die nicht vom Bieter gehalten werden.

Das Übernahmeangebot ist ein freiwilliges öffentliches Übernahmeangebot gemäß § 29 Abs. 1 Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz ("WpÜG") und wird in Übereinstimmung mit Bestimmungen des WpÜG in Verbindung mit der "Verordnung über den Inhalt der Angebotsunterlage, die Gegenleistung bei Übernahmeangeboten und Pflichtangeboten und die Befreiung von der Verpflichtung zur Veröffentlichung und zur Abgabe eines Übernahmeangebots" (zusammen das "Deutsche Übernahmerecht") und bestimmten anwendbaren wertpapierrechtlichen Vorschriften der Vereinigten Staaten von Amerika (die "Anwendbaren US Vorschriften") abgegeben.

Das Übernahmeangebot wird ausschließlich nach deutschem Recht, insbesondere nach dem Deutschen Übernahmerecht, und in Übereinstimmung mit den Anwendbaren US-Vorschriften durchgeführt. Die Durchführung als Übernahmeangebot nach den Bestimmungen anderer Rechtsordnungen erfolgt nicht und ist auch nicht beabsichtigt. Demnach sind von dem Bieter und von den mit ihm im Sinne des § 2 Abs. 5 WpÜG gemeinsam handelnden Personen auch keine weiteren Registrierungen, Zulassungen oder Genehmigungen der Angebotsunterlage oder des Übernahmeangebots durch Wertpapieraufsichtsbehörden oder ähnliche Behörden außerhalb der Bundesrepublik Deutschland beantragt worden oder vorgesehen. Der Bieter und mit ihm im Sinne des § 2 Abs. 5 WpÜG gemeinsam handelnde Personen übernehmen daher keine Verantwortung für die Einhaltung anderer als der Rechtsvorschriften der Bundesrepublik Deutschland und der Vereinigten Staaten von Amerika (die "USA"), und die Aleo-Aktionäre können auf die Anwendung anderer ausländischer Bestimmungen zum Schutz von Anlegern nicht vertrauen.

Es gibt keine weiteren Dokumente, die Bestandteil des Übernahmeangebots sind. Obwohl der Bieter auch eine unverbindliche englische Übersetzung der deutschen Angebotsunterlage veröffentlicht hat, ist die deutsche Angebotsunterlage die allein verbindliche. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (die "BaFin") hat nur die deutsche Angebotsunterlage geprüft und ihre Veröffentlichung gestattet.

Der Bieter hat die Angebotsunterlage (auf deutsch und in einer unverbindlichen englischen Übersetzung, die jedoch nicht von der BaFin geprüft wurde) in Übereinstimmung mit §§ 34, 14 Abs. 2 und 3 WpÜG am 31. August 2009 veröffentlicht durch (i) Bekanntgabe im Internet unter http://angebot.bosch.de und (ii) Bereithaltung von Exemplaren der Angebotsunterlage (auf deutsch und in einer unverbindlichen englischen Übersetzung) zur kostenlosen Ausgabe bei der Deutsche Bank AG, Junghofstraße 5-9, 60311 Frankfurt am Main, Deutschland (Bestellung per Telefax an +49(0)69 910 38794 oder E-Mail an dct.tender-offers@db.com).

Die Veröffentlichung, Versendung, Verteilung oder Verbreitung der Angebotsunterlage oder anderer mit dem Übernahmeangebot im Zusammenhang stehender Unterlagen außerhalb der Bundesrepublik Deutschland und den USA kann unter den Anwendungsbereich von Rechtsvorschriften anderer Rechtsordnungen als denen der Bundesrepublik Deutschland und den USA fallen, in denen die Veröffentlichung, Versendung, Verteilung oder Verbreitung der Angebotsunterlage gesetzlichen Beschränkungen unterliegen. Die Angebotsunterlage und sonstige mit dem Übernahmeangebot im Zusammenhang stehende Unterlagen dürfen daher durch Dritte nicht in Länder versandt oder dort veröffentlicht, verbreitet oder verteilt werden, wenn und soweit eine solche Versendung, Veröffentlichung, Verbreitung oder Verteilung gegen anwendbare Rechtsvorschriften verstoßen würde oder von der Einhaltung behördlicher Verfahren oder der Erteilung einer Genehmigung oder der Erfüllung von weiteren Voraussetzungen abhängig ist und diese nicht vorliegen.

Der Bieter hat die Veröffentlichung, Versendung, Verteilung oder Verbreitung der Angebotsunterlage oder anderer mit dem Übernahmeangebot im Zusammenhang stehender Unterlagen durch Dritte außerhalb der Bundesrepublik Deutschland und den USA nicht gestattet. Weder der Bieter noch die mit dem Bieter gemeinsam handelnden Personen im Sinne des § 2 Abs. 5 WpÜG sind in irgendeiner Weise dafür verantwortlich, dass die Veröffentlichung, Versendung, Verteilung oder Verbreitung der Angebotsunterlage außerhalb der Bundesrepublik Deutschland und den USA mit den Rechtsvorschriften anderer Rechtsordnungen als denen der Bundesrepublik Deutschland und den USA vereinbar ist.

Das Übernahmeangebot kann von allen in- und ausländischen Aleo-Aktionären nach Maßgabe der Angebotsunterlage und den jeweils anwendbaren Rechtsvorschriften angenommen werden. Der Bieter weist allerdings darauf hin, dass die Annahme des Übernahmeangebots außerhalb der Bundesrepublik Deutschland und den USA rechtlichen Beschränkungen unterliegen kann. Aleo-Aktionäre, die das Übernahmeangebot außerhalb der Bundesrepublik Deutschland und den USA annehmen wollen und/oder anderen Rechtsordnungen als denen der Bundesrepublik Deutschland oder den USA unterliegen, wird empfohlen, sich über die anwendbaren Rechtsvorschriften und deren Beschränkungen zu informieren und diese zu beachten. Der Bieter und die mit dem Bieter im Sinne des § 2 Abs. 5 WpÜG gemeinsam handelnden Personen übernehmen keine Gewähr dafür, dass die Annahme des Übernahmeangebots außerhalb der Bundesrepublik Deutschland und den USA nach dem jeweils anwendbaren Recht zulässig ist.

Soweit die Angebotsunterlage und andere Bekanntmachungen oder Informationen auf dieser Internetseite in die Zukunft gerichtete Aussagen enthalten, stellen diese keine Tatsachen dar und sind durch Worte wie "erwarten", "glauben", "schätzen", "beabsichtigen", "anstreben", "davon ausgehen" oder ähnliche Wendungen gekennzeichnet. Diese Aussagen bringen Absichten, Ansichten oder gegenwärtige Erwartungen und Annahmen des Bieters und der mit ihm im Sinne des § 2 Abs. 5 WpÜG gemeinsam handelnden Personen (z.B. hinsichtlich der möglichen Folgen des Übernahmeangebots für die aleo solar Aktiengesellschaft und die Aleo-Aktionäre, die sich entschließen, das Übernahmeangebot nicht anzunehmen, oder zukünftiger Finanzergebnisse) zum Zeitpunkt der Veröffentlichung der Angebotsunterlage bzw. der entsprechenden Bekanntmachungen oder Informationen zum Ausdruck. Die in die Zukunft gerichteten Aussagen beruhen auf gegenwärtigen Planungen, Schätzungen und Prognosen, die der Bieter und die mit ihm im Sinne des § 2 Abs. 5 WpÜG gemeinsam handelnden Personen nach bestem Wissen vorgenommen haben, treffen aber keine Aussage über ihre zukünftige Richtigkeit. Zukunftsgerichtete Aussagen unterliegen Risiken und Ungewissheiten, die meist nur schwer vorherzusagen sind und gewöhnlich nicht im Einflussbereich des Bieters und der mit ihm im Sinne des § 2 Abs. 5 WpÜG gemeinsam handelnden Personen liegen. Es sollte berücksichtigt werden, dass die tatsächlichen Ergebnisse oder Folgen erheblich von den in den zukunftsgerichteten Aussagen angegebenen oder enthaltenen abweichen können.

Der Bieter wird die Angebotsunterlage nur aktualisieren, soweit er dazu nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland oder den anwendbaren kapitalmarktkrechtlichen Bestimmungen der USA verpflichtet sein sollte.

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